allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltung der Geschäftsbedingungen:

Lieferungen, Leistungen und Angebote von -Jürgen Ritterbach, Werbefotografie- erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftbedingungen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, und zwar selbst dann, wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Mit der Entgegennahme der Ware oder der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.

Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis seiner Geschäfts- beziehungsweise Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

  1. Rechtseinräumung:

Das Dia- resp. Datenmaterial von -Jürgen Ritterbach, Werbefotografie- ist dem Auftraggeber ausschließlich für den angegebenen Verwendungszweck und nur zur einmaligen Veröffentlichung beziehungsweise sonstig vereinbarte Nutzung im deutschen Sprachraum überlassen. Eine Übertragung von Nutzungsrechten irgendwelcher Art bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Eine Übertragung an Dritte ist nicht, bzw. nur nach Rücksprache und gegen Honorar, gestattet. Die Entscheidung hierüber liegt bei -Jürgen Ritterbach, Werbefotografie-.

Das zur Nutzung überlassenen Bild-/Datenmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und ist diesem vom Auftraggeber nach Beendigung der vereinbarten Nutzung auf eigene Kosten unverzüglich zurückzugeben.

Bei Übergabe einer Auswahl von Aufnahmen werden die Verwertungsrechte nur an die endgültig ausgewählte Aufnahme übertragen; die übrigen Aufnahmen sind nach der Auswahl umgehend an -Jürgen Ritterbach, Werbefotografie- zurückzugeben.

  1. Pflichten des Auftragsgebers:

Der Auftraggeber verpflichtet sich mit dem überlassenen Bild/Datenmaterial sorgfältig umzugehen.

Für beschädigtes Material ist Schadensersatz in angemessener Höhe zu leisten, der sich nach Grad der Beschädigung, und einer dadurch beschränkten Verwendbarkeit des Bildes richtet. Bei Totalverlusten bemisst sich die Schadensersatzforderung nach Wegfall der Nutzungsmöglichkeiten des Bildes. Es gilt ein Schadensersatz in Höhe von 2.000,00 Euro, ohne das  -Jürgen Ritterbach, Werbefotografie- die Höhe des Schadens nachzuweisen hat. Mit der Bezahlung des Schadensersatzes erwirbt der Auftraggeber keine Nutzungsrechte an dem zerstörten oder verlorenen Material.

Der Kunde versichert alle mir zum Fotografieren überlassenen Gegenstände gegen Verlust, Beschädigung, Diebstahl oder dergleichen. Der Auftraggeber trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht von mir zu vertreten sind, unter anderem Witterungslage bei Außenaufnahmen, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten und Requisiten, (soweit diese vom Auftraggeber zu beschaffen sind), Reisesperren, Nichterscheinen von Bevollmächtigten oder deren Vertreter.

  1. Haftung:

Reklamationen werden nur berücksichtigt, wenn sie unmittelbar nach Erhalt meiner Bilder geltend gemacht werden. Bei nicht termingerechter Lieferung sind Schadensersatzansprüche ausdrücklich auf Fälle grober Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes beschränkt. Sonstige Schadensersatzansprüche, insbesondere wegen Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß oder unerlaubter Handlungen, sind gegen -Jürgen Ritterbach, Werbefotografie- oder Erfüllungs- beziehungsweise Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dem Fotografen zur Bearbeitung überlassene Filme, Vorlagen, Layouts, Displaystücke oder ähnliches werden sorgfältig behandelt. Bei Fehlbearbeitung, Beschädigung oder Abhandenkommen besteht keine über den Materialwert hinausgehende Haftung.

  1. Urhebervermerk und Belegexemplare:

Eine Veröffentlichung oder sonstige Nutzung des Bildmaterials von   -Jürgen Ritterbach, Werbefotografie- ist nur unter Anbringen des Urhebervermerks     -Foto: Jürgen Ritterbach / Heinsberg- neben dem Bild zulässig. Bei Nichtnennung des Copyrights kann ein Aufschlag von 100% zum Bildhonorar erhoben werden. Von jeder Veröffentlichung sind -Jürgen Ritterbach, Werbefotografie- zwei Belegexemplare kostenlos und unaufgefordert zuzusenden.

  1. Honorare:

Jegliche Verwendung meines Bildmaterials ist kostenpflichtig; dies gilt auch für Arbeitsvorlagen, wie Layouts, Kundenpräsentationen, Dummies, etc. Das Honorar ist vor Verwendung zu vereinbaren.

Honorarvereinbarungen gelten nur für die einmalige Nutzung / Veröffentlichung. Jede weitere Nutzung / Veröffentlichung ist honorarpflichtig. Bei unberechtigter Weitergabe des Bildmaterials wird, vorbehaltlich weiterer Schadensersatzansprüche, ein Honorar in dreifacher Höhe fällig. Zusätzlich zu meinem Honorar stelle ich Material- und sonstige Nebenkosten, wie Requisiten, Modellhonorare, Reisekosten, Location, gesondert in Rechnung.

  1. Zahlung:

Meine Rechnungen sind zahlbar sofort nach Erhalt ohne Abzug. Bei Zahlungsverzug bin ich berechtigt, vorbehaltlich weiterer Rechte, Verzugszinsen in Höhe von 2% zu erheben.

  1. Sonstiges

Jürgen Ritterbach ist Künstler im Sinne des Künstlersozialgesetzes. Weitergehende Informationen erteilt die Künstlersozialkasse, Landesversicherungsanstalt Oldenburg/Bremen.

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Heinsberg.